Teilnahme-bedingungen GKMV Casting

1. Teilnahme am Casting

1.1 Das Casting wird vom Graubündner Kantonalen Musikverband (GKVM,  im Folgenden « Produzent ») durchgeführt. Durch Zusendung des Casting-Videos erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden. 1.2. Die Teilnehmenden werden eingeladen, ein Video einzusenden, in dem sie etwas auf einem Blasinstrument vorspielen. 1.3. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch eine Jury, die vom Produzenten zusammengestellt wird. 1.4 Die ausgewählten Teilnehmenden werden spätestens nach Ablauf des Castings darüber informiert, wer Teil der «Caprihorns» wird.

2. Rechteübertragung an Bild- und Tonaufnahmen

2.1 Die Teilnehmenden sind damit einverstanden und berechtigen den Produzenten hiermit unwiderruflich, Bild- und/oder Tonaufnahmen (« Aufnahmen ») im Rahmen des Castings von ihnen anzufertigen und diese Aufnahmen im Rahmen und für Zwecke der Produktion zu verwenden. Vor diesem Hintergrund räumen die Teilnehmenden dem Produzenten unentgeltlich das ausschliessliche, inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzte Recht ein, diese Aufnahmen umfassend ganz oder ausschnittsweise im Verhältnis zum Verbraucher entgeltlich oder unentgeltlich selbst oder durch von Produzenten ermächtigte Dritte zu nutzen. Die Nutzung und Verwertung kann zu jeglichen Zwecken, insbesondere zu kommerziellen und nicht-kommerziellen, öffentlichen und nicht-öffentlichen Zwecken erfolgen, insbesondere zu Zwecken
(1) der beliebig häufigen Sendung in Fernsehen, Internet und Hörfunk, unabhängig von der technischen Übermittlungsmethode, der Art des Empfangsgerätes, dem ausstrahlenden Sender, der Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Sender und Empfänger (Free-TV, Pay-TV, Pay-per-View, Video-on-Demand, Near-Video-on-Demand, TV to Mobile etc.) und der Rechtsform des Senders (eingeschlossen sind das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen und das Recht, die Aufnahmen einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich zu machen (z.B. in Krankenhäusern, Schulen, Flugzeugen, Zügen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Hotels etc. sowie auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. Flughäfen, Bahnhöfen, Strassen, Autokinos);
(2) der Verfilmung und Vertonung;
(3) der Zurverfügungstellung zum individuellen Abruf mittels Fernsehers, Computers, mobiler Endgeräte o.ä. (« on-demand ») auch auf Social-Media-Kanälen;
(4) der ausserrundfunkmässigen audiovisuellen Verwertung auf analogen und digitalen Bild-/Ton-/Datenträgern;
(5) der Vervielfältigung und Verbreitung;
(6) der Synchronisation;
(7) der Klammerteilauswertung und Werbung, auch unter Bezugnahme auf Leistungen Dritter, die zeitgleich mit der Produktion für Dritte wahrnehmbar gemacht werden (z.B. Splitscreen);
(8) des Merchandising (Vermarktung von Waren und Dienstleistungen aller Art);
(9) des Abdrucks (Druckwerke und elektronische Medien);
(10) der Tonträgerverwertung;
(11) der Nutzung für Prüf-, Lehr-, und Forschungszwecke sowie der öffentlichen Festival- und Messenutzung;
(12) der Archivierung und
(13) der Einspeisung in Datenbanken, insbesondere ins Internet;
(14) der interaktiven Nutzung (insb. im Internet, auf Social Media Plattformen und auf Webseiten des ausstrahlenden Senders) sowie
(15) der Nutzung im Rahmen sämtlicher technisch noch unbekannter Nutzungsarten. Eingeschlossen ist insbesondere das Recht, die jeweils erforderlichen Vervielfältigungsstücke selbst oder durch Dritte herzustellen und zu verbreiten. Diese Rechteeinräumung gilt auch für Presseveröffentlichungen und Promotionmassnahmen betreffend dem Casting. Die Aufnahmen dürfen bearbeitet und die bearbeiteten Versionen umfassend genutzt werden.

2.2 An den Aufnahmen (z. B. Videos, Fotografien etc.) und an jeglichem anderen Material, das die Teilnehmenden im Rahmen des Castings an den Produzenten übermitten oder übergeben, erwirbt der Produzent Eigentum; es wird nicht zurückgeschickt. Der Produzent ist berechtigt, dieses Material im Umfang von Ziffer 2.1 und der begleitenden Presse-, Promotion- und Merchandisingmassnahmen zu nutzen.

3. Allgemeine Teilnahme-bedingungen

3.1 Die Teilnehmenden können freiwillig jederzeit ihreTeilnahme beenden und damit aus dem Wettbewerb ausscheiden. Solange die Teilnehmenden am Wettbewerb teilnehmen, verpflichten sie sich,
(1) sich für die Proben und die Song-Produktion an den vorgegebenen Orten und zu den vorgegebenen Zeiten, bereitzuhalten,
(2) die Regelungen der Teilnahmevereinbarungen zu beachten, einschliesslich dieser Teilnahmebedingungen und jeglicher anderer Regeln, die im Studio oder an anderen Orten gelten,
(4) an online/interaktiven Aktionen teilzunehmen, die einen Bezug zur Produktion und/oder zum Casting haben, einschliesslich der Aufnahme von Webcasts, Interviews (auch mit Dritten) und der Teilnahme an interaktiven Chats, und
(5) alle Informationen im Zusammenhang mit der Produktion und deren Vorbereitung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

3.2 Die Teilnehmenden garantieren, dass sie aktuell keinen Management-, Merchandising,- Musikverlags-, Model-, Werbe-, Sponsoring-, digitalen Vermarktungs-, Künstlerexklusivvertrag oder einen anderen Vertrag über seine musikalischen und/oder darstellerischen Leistungen und/oder Leistungen auf Social Media Kanälen abgeschlossen haben und einen solchen für die Dauer ihrer Teilnahme am Casting auch nicht abschliessen werden.

3.3 Der Produzent behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen unter Angabe von Gründen zu ändern oder das Casting zu jeder Zeit und ohne Haftung gegenüber den Teilnehmenden zu beenden.

3.4 Der Produzent behält sich das Recht vor, die Teilnehmenden zu jeder Zeit vom Casting und der Teilnahme bei den Caprihorns auszuschliessen. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn persönliche Angaben und Informationen (auch zu Verträgen gemäss Ziffer 3.2), die die Teilnehmenden gegenüber dem Produzenten machen, nicht der Wahrheit entsprechen, unvollständig oder irreführend sind.

3.5 Der Produzent ist nicht verpflichtet, abgelehnte Teilnehmende über die ablehnende Entscheidung des Produzenten zu informieren bzw. diese zu begründen. Entscheidungen des Produzenten und der Jury sind abschliessend. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Teilnahme und Mitwirkung am Casting und bei den Caprihorns. Den Teilnehmenden stehen keine Ansprüche zu, sollten sie das Casting vor Beendigung (aus welchem Grund auch immer) verlassen oder ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass das Casting oder das Projekt vor dem vorgesehenen Ende abgebrochen wird.

3.6 Für den Fall einer Meinungsverschiedenheit über den Ablauf des Castings, eines Teils des Castings oder über diese Teilnahmebedingungen ist die Entscheidung des Produzenten abschliessend und bindend.